Dauerbuchung
- Anfrage über den Punkt „Buchungsanfragen“
Einzelstunden
- Verfügbarkeit und Buchung direkt über den Menüpunkt *Direkt Buchung*
- Vor Ort fahren, zur gemieteten Uhrzeit ins Studio reingehen und pünktlich das Studio verlassen
- Bezahlung per Banküberweisung am selben Tag
Konditionen
- Der Vermieter kann die Einzelbuchung bis zu 24 Std. nach Eingang der Buchung stornieren.
- Die Stornierungsfrist für Einzelbuchungen ist 2 Wochen im voraus beidseitig kostenfrei.
- Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten.
- Der Mietzins ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt in bar/durch Überweisung auf das Konto: Manuel Conde Sanz IBAN DE95 7601 0085 0122 4348 54 bei der Postbank.
- Gerät der Mieter mit fälligen Zahlungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz oder einem an dessen Stelle tretenden Zinssatz zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, für jede Mahnung Kosten in Höhe von 5,00€ in Rechnung zu stellen
- Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder seine Schüler am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht
Außerdem sind die Konditionen, dass
- die Fenster müssen während Musik gespielt wird, geschlossen bleiben.
- die Lichter nach Benutzung des Studios ausgeschaltet werden (Studio),
- die Türe muss nach Verlassen des Studios geschlossen werden,
- die gemieteten Stunden nicht überzogen werden,
- aus Sicherheitsgründen das Rauchen im Tanzstudio untersagt ist,
- das trinken und abstellen von Getränken auf der Tanzfläche untersagt ist,
- kein Verkauf von Getränken und Speisen erlaubt ist,
- der zu zahlende Mietpreis nur für Tanzunterricht gilt und nicht für Veranstaltungen (z.B. Geburtstag oder Tanzabend)
- die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die Angelegenheit des Mieters ist,
- jeglicher Verkauf (Bücher, CDs etc.) nur bei Vorlage einer schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörde erlaub ist.
- der Untermieter verantwortlich für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften ist.